Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) besteuert Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt, darüber hinaus den Eigenverbrauch (Entnahme und Verwendung von Gegenständen für private Zwecke) und die Einfuhr.
Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Leistungsempfänger bezahlt (= Warenwertabzgl. Preisnachlässe + in Rechnung gestellte Versandkosten).
Sie ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und Steuerpflichtiger (wirtschaftlich Belasteter) nicht identisch sind.
Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Steuersatz von zur Zeit 19 % (§ 12 UStG). Für Ausnahmen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %:z.B.für Erzeugnisse des Buchhandels (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen - sofern sie nicht überwiegend Werbezwecken dienen, Noten, Zeichen-oder Malbücher für Kinder, Bilderalben, kartografische Erzeugnisse aller Art), oder auch für Lebensmittel.
Die Umsatzsteuer muß in der Regel auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, wirkt sich in der Kostenrechnung der Unternehmennicht aus (durchlaufender Posten) und bleibt damit wettbewerbsneutral. Letztlich wird die Umsatzsteuer vom Endverbraucher getragen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Presse ist in anderen Ländern z.T. unterschiedlich geregelt. Im Vereinigten Königreich gilt für Presse einheitlich ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. In anderen Ländern wird zwischen Zeitungen und Zeitschriften differenziert. So werden z.B. in Dänemark Zeitungen mit dem Satz 0 % besteuert, während für Zeitschriften der Normalsatz von derzeit 25 % zu zahlen ist. Wieder andere Länder kennen eine Präferenz für Zeitungen und politische Wochenzeitschriften gegenüber allen anderen Presseerzeugnissen.
Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Das Wort „Mehrwertsteuer“ ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet.
